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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Verleih und Verkauf
1.1 Medienverleih
Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung betreibt einen großen, offenen Freihandverleih, in dem über 20.000 Bildungsmedien - Diaserien, 16-mm-Spielfilme, Videos, CD-ROM und DVD - angeboten werden. Der Verleih steht Lehrkräften, Schulen und im Bildungsbereich Tätigen aus dem gesamten Rheinland zur Verfügung. Diaserien und Videos können auch von Privatpersonen entliehen werden.Medienrecherche und Verleih sind auch über das Internet möglich.
Ansprechpartner:
Dr. Joachim Paul, Tel.: +49 (0) 211 27404-3183
Gerlinde Berger, Tel.: +49 (0) 211 27404-3145
Brigitte Syta, Tel.: +49 (0) 211 27404-3181
Öffnungszeiten:
Mo.– Mi. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Do. 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Verleihbedingungen
Allgemeines
Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung verleiht seine audiovisuellen Medien an Schulen, Einrichtungen der Jugendpflege und Erwachsenenbildung sowie an gemeinnützige Vereinigungen im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln). Videokassetten und Lichtbildreihen werden auch an Privatpersonen verleihen. Mit der Bestellung werden die Geschäftsbedingungen und die Preisliste des LVR-Zentrums für Medien und Bildung anerkannt.
Erfüllungsort: Düsseldorf; Gerichtsstand: Köln
Verwendungsbereich
Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung besitzt für alle Medien das Recht zur nichtgewerblichen, öffentlichen Aufführung. Nur wenige Medientitel im Verleih des LVR-Zentrums für Medien und Bildung sind ausschließlich für die private Nutzung zugelassen; entsprechende Hinweise finden Sie entweder auf dem Vorspann des Mediums oder auf der Verpackung. Bei Bild- und Tonträgern bleiben alle Rechte des Herstellers und des Urheberrechtsinhabers der aufgenommenen Werke vorbehalten. Vervielfältigungen (auch Ausschnitte) sowie Umschnitte auf andere Bild- und Tonträger sind nicht gestattet.Die Weitergabe von Medien an Dritte sowie die Mitnahme von Medien ins Ausland sind nicht gestattet.
Haftung des Entleihers
Der Entleiher haftet für alle Beschädigungen, für den Verlust von Medien, von Begleitmaterial oder der Verpackung.Versand
Bestellungen können persönlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Bestellungen von außerhalb Düsseldorfs sind zunächst an die örtlich zuständige Bildstelle oder das Medienzentrum zu richten. Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung bemüht sich, für ein rechtzeitiges Eintreffen der Sendung zu sorgen. Wenn das bestellte Medium nicht lieferbar ist, wird die Entleiherin/der Entleiher benachrichtigt. Ein Schadensersatzanspruch gegen das LVR-Zentrum für Medien und Bildung kann bei verspätetem Zugang nur geltend gemacht werden, wenn dieser auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei Versand bezahlen Schulen lediglich das Rückporto; außerschulische Entleiherinnen und Entleiher haben die Kosten für beide Versandwege zu bezahlen.Verleih
Die Entleiher müssen sich ausweisen. Der Verleih erfolgt gegen Lieferschein. Die Medien müssen sofort nach der Benutzung zurückgegeben werden, spätestens jedoch nach 7 Tagen, kostenpflichtig entliehene Medien spätestens nach 3 Tagen. Eine Verlängerung der Leihfrist ist möglich. Sie hat rechtzeitig vor dem festgelegten Rückgabetermin zu erfolgen. Eine wiederholte Überschreitung der Leihfrist ohne Rücksprache kann zum Ausschluss vom Verleih führen. Für die Überschreitung der Verleihfrist bei gebührenpflichtigen Videos wird eine Gebühr von 0,50 € pro Tag erhoben.Rückgabe
Die 16-mm-Filme sollen nicht zurückgespult, jedoch auf gleicher Spulengröße wie geliefert, zurückgegeben werden. Für zurückgegebene Spulen, die den von dem LVR-Zentrum für Medien und Bildung gelieferten nicht entsprechen, beschafft das LVR-Zentrum für Medien und Bildung auf Kosten des Entleihers Ersatz. Das Begleitmaterial ist Eigentum des LVR-Zentrums für Medien und Bildung. Ton- und Videobänder müssen zurückgespult, Diareihen vollzählig und geordnet zurückgegeben werden.
1.2 Medienverkauf
Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung produziert Videofilme zu rheinischen Themen.
Ansprechpartnerin:
Irena Piorecki, Tel.: +49 (0) 211 27404-3184
Videofilme s. Preisliste
1.3 Geräteverleih
Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung verleiht Geräte an Bildungs- und Kultureinrichtungen, sowie an gemeinnützige Vereinigungen im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland. So werden schwerpunktmäßig die Realisierung von Videoprojekten sowie Projektionsmöglichkeiten bei Veranstaltungen unterstützt, die öffentlich aber nicht gewerblich sind. Zur 16-mm-Filmprojektion werden Fortbildungen angeboten.
Ansprechpartner:
Mesut Ünlü, Tel.: +49 (0) 211 27404-3185
Öffnungszeiten:
Geräteverleih nur nach vorheriger telefonischer Absprache (9.00 Uhr bis 15.00 Uhr) möglich.
Geräteverleihbedingungen
Allgemeines
Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung verleiht Geräte an folgende Institutionen und Einrichtungen:
- Stadt- und Kreisbildstellen im Rheinland;
- Öffentliche Schulen und staatlich genehmigte Ersatzschulen, Hochschulen und Bezirksseminare;
- Staatliche, kommunale, kirchliche und sonstige anerkannte Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, sowie der Kinder- und Altenbetreuung;
- Vereine und Einrichtungen, die erzieherischen, jugendpflegerischen oder kulturellen Zwecken dienen und einen entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörden beibringen;
- Politische Parteien, deren Fraktionen und Jugendorganisationen, Gewerkschaften und Lehrverbände;
- Dienststellen des LVR und der Stadt Düsseldorf;
- Dienststellen der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland.
Geräteverwendung
Die Benutzung der Geräte ist dem Entleiher nur für nicht gewerbliche Veranstaltungen gestattet. Filmprojektoren dürfen nur von ausgebildeten Personen mit Vorführschein bedient werden.Bestellung
Die Geräte sollten möglichst 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mit Briefkopf oder Stempel der für die Veranstaltung verantwortlichen Organisation bestellt werden. Dabei sind Name und Anschrift des Entleihers sowie der Zweck der Veranstaltung und die erwünschte Entleihzeit anzugeben. Mit der Bestellung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt.
Geräteauslieferung
Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung bemüht sich, die bestellten Geräte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Ein Schadensersatzanspruch gegen das LVR-Zentrum für Medien und Bildung kann bei verspäteter Auslieferung nur geltend gemacht werden, wenn die Verspätung vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.Entleiherinnen und Entleiher haben für den Hin- und Rücktransport zu sorgen. Bei der Abholung muss eine schriftliche Vollmacht der ausleihenden Institution vorliegen.
Haftung des Entleihers
Der Entleiher ist für den Verlust oder die Beschädigung von entliehenen Geräten und Zubehör schadensersatzpflichtig. Die Ersatzbeschaffung oder Reparatur auf Kosten des Entleihers behält sich das LVR-Zentrum für Medien und Bildung vor.Geräte-Leihfrist
Die Leihfrist beträgt höchstens 3 Tage. Eine längere Leihfrist bedarf einer besonderen Vereinbarung.
Geräteliste:
2. Räume
Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung vermietet einen Veranstaltungsraum, sowie spezielle Fachräume für Veranstaltungen bzw. zu spezieller Nutzung je nach Ausstattung. Das Benutzerverhältnis zwischen dem LVR-Zentrum für Medien und Bildung und den jeweiligen Nutzern wird durch einen Mietvertrag geregelt. Die beiderseitigen, vertraglich geregelten Rechte und Pflichten unterscheiden sich bei den einzelnen Fachräumen je nach technische Ausstattung.
Die Fachräume werden nur nach Einzelfallprüfung vermietet.
Ansprechpartnerin:
Irena Piorecki , Tel.: +49 (0) 211 27404-3184
2.1 Veranstaltungsraum 307
Bis zu 40 Personen an Tischen, Projektionstechnik, Internetanschluss und Laptopausstattung bei Bedarf,
2.2 Fachräume
Kleines Kino:
25 Plätze, Video, Daten und 16-mm-Projektion;
Multimediaraum:
6 vernetzte PC, Internetanschluss;
Videonachbearbeitung:
semiprofessionell, für Bildungs- und Kultureinrichtungen, analoge und digitale Technik (Casablanca);
Hörfunkstudio:
analoge und digitale Technik;
Miet- und Tarifbedingungen nach Rücksprache.
Für die Bürgerfunkgruppen, die eine ausstrahlungsfähige Bürgerfunksendung produzieren, ist die Nutzung des Hörfunkstudios entgeltfrei. Soweit die Landesanstalt für Rundfunk für Bürgerfunkbeiträge Beträge erstattet, verpflichten sich die Bürgerfunkgruppen, diese in Höhe des ersparten Miettarifs nach § 4 Abs. 1, Landesrundfunkgesetz, an das LVR-Zentrum für Medien und Bildung abzutreten.
Fotostudio:
Miet- und Tarifbedingungen nach Rücksprache
Analoge und digitale Videonachbearbeitung (BetacamSP/AVID)
Miettarife s. Preisliste
3. Medienproduktion
3.1. Fotoproduktion
Allgemeine Bedingungen
Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung fotografiert, fertigt Reproduktionen an und übernimmt Ausarbeitungen gelieferter Negative für Dienststellen des Landschaftsverbandes Rheinland und der Stadt Düsseldorf sowie für alle rheinischen Kommunen und öffentlich zugänglichen Museen im Rheinland.
Urheberrecht
Alle Aufnahmen des LVR-Zentrums für Medien und Bildung sind gemäß dem Urheberrecht vom 09. September 1965, BGBL I S. 1273-BGBL III 440-1 sowie seinen Novellierungen urheberrechtlich geschützt.Bestellung
Aufträge müssen schriftlich erteilt werden und basieren auf der gültigen Preisliste. Die Preise setzen sich aus Materialkosten sowie einer Arbeitspauschale zusammen. Mit der Bestellung werden die Auftragsbedingungen anerkannt.Auftragsbedingungen
Negative und Diapositive der fotografierten Objekte sind Eigentum des LVR-Zentrums für Medien und Bildung. Der Auftraggeber hat nur Anspruch auf fotografische Kopien bzw. Vergrößerungen, jedoch nicht auf das Ausgangsmaterial.Bei der Bearbeitung von gelieferten Negativen oder Anfertigung von Reproduktionen setzt das LVR-Zentrum für Medien und Bildung voraus, dass der Auftraggeber der Urheber ist oder die Nutzungsrechte an den Negativen usw. hat. Von Ansprüchen, die auf einer Verletzung des Urheberrechts beruhen, hat der Auftraggeber das LVR-Zentrum für Medien und Bildung freizustellen.
Haftung
Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung haftet bei Beschädigung, Fehlbearbeitung oder Abhandenkommen von Filmen, die ihm zur Bearbeitung übergeben worden sind, nur in Höhe des Materialwertes.Eine weiter gehende Haftung besteht nur, wenn sie vereinbart ist oder wenn der Auftraggeber auf etwaige außergewöhnlich hohe Schäden schriftlich hingewiesen hat und vom LVR-Zentrum für Medien und Bildung daraufhin der Auftrag übernommen wird.
Lieferung
Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung bemüht sich um zügige Ausführung der Aufträge. Ein Schadensersatzanspruch gegen das LVR-Zentrum für Medien und Bildung kann bei verspäteter Auslieferung nur geltend gemacht werden, wenn die Verspätung vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
Zahlung
Die Vergütung für Arbeiten des LVR-Zentrum für Medien und Bildung hat, wenn nicht anders vereinbart, bei Lieferung bzw. Erledigung des Auftrags nach Rechnungserstellung innerhalb einer Woche durch Überweisung, in bar oder per Scheck zu erfolgen. Scheckgebühren gehen zu Lasten des Ausstellers. Bis zur völligen Bezahlung bleiben die Sachen Eigentum des LVR-Zentrums für Medien und Bildung.
Reklamationen
Mängelanzeigen müssen dem LVR-Zentrum für Medien und Bildung innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung der Arbeiten schriftlich zugegangen sein. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gelten die Arbeiten als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen nicht offensichtlichen Mangel. Bei einem nicht offensichtlichen Mangel muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, andernfalls gelten die Arbeiten auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Wiedergaberecht
Jede Wiedergabe von Aufnahmen des LVR-Zentrums für Medien und Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Einrichtung. Veröffentlichungen sind honorarpflichtig (siehe Preisliste zu Punkt 4) und mit folgender Quellenangabe zu versehen:
Landschaftsverband Rheinland
Landeshauptstadt Düsseldorf
LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Name des/der Fotografen/in
Jegliche fotografische Reproduktion von Aufnahmen des LVR-Zentrums für Medien und Bildung ist untersagt. Kopien, Vergrößerungen, Diapositive oder Negative sind nur durch den Urheber oder durch dessen Vermittlung auszuführen.
3.3 Audioproduktionen
Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung produziert im Tonstudio professionelle Audioprodukte in öffentlichem Auftrag, vor allem digital aufgenommene Ton-CDs.
Die Massenkopie der Master-CD wird nicht vom LVR-Zentrum für Medien und Bildung übernommen.
Ansprechpartner:
Tom Lovens, Tel.: +49 (0) 211 27404-2334


